Wir schreiben die dritte Woche der Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen und die Verwirrung um die Auslegung derselben ist immer noch groß. Wer darf noch wo genau durch den Wald spazieren?
Laut Innenminister Roland Wöller (CDU) ist es den Dresdnern nicht gestattet, in den Elbsandstein zu fahren – das ist unmissverständlich. Landrat Michael Geisler (CDU) benannte dazu in der vergangenen Woche die jeweilige Gemeindegrenze als bindend – ebenfalls eine klare Ansage. Hingegen verwies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem gestrigen Beschluss darauf, dass Ziele außerhalb der Wohngemeinde, die im Umkreis zwischen 10 und 15 Kilometern liegen und per Rad oder zu Fuß erreicht werden können, durchaus zulässig sein. Die Gemengelage bleibt also ambivalent.
Nun meldete sich Dr.-Ing. Rolf Böhm, exzellenter sächsischer Kartograph und Kenner der Sächsischen und Böhmischen Schweiz, hilfreich zu Wort, indem er uns
- eine Karte mit den aktuellen Gemeindegrenzen und
- Fünf-Kilometer-Umfeld-Karten der einzelnen Gemeinden
zur Verfügung stellt. Basis derselben, auch in hoher Auflösung vorhandenen Karten, ist seine „Große Karte der Sächsischen Schweiz“.
Wohlgemerkt: Diese Karten sind natürlich kein Freibrief gegenüber den Behörden. Es gilt weiterhin die sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Bewegung an der frischen Luft ausschließlich allein oder in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts, Abstand wahren und so weiter und so fort. Ich denke allerdings, dass sich damit gut arbeiten lässt (den gesunden Menschenverstand vorausgesetzt) und sage Danke dafür.
(alles via Sächsische Zeitung Pirna, 07.04.2020)
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