Neue Verwarngelder

Neue Verwarngelder

Kampfradler_innen aufgepasst: die Verwarngelder für Verkehrsverstöße wurden erhöht – im Schnitt wird es fünf bis zehn Euro teurer. Der Bundesrat stimmte heute einer Aktualisierung der Bußgeld-Verordnung mit einigen Änderungen zu. Beispielweise kostet das falsche Einbiegen in Einbahnstraßen Radler_innen demnächst 20 bis 35 Euro. Das Nichtbenutzen eines offiziellen Radwegs (wenn vorhanden) kann zukünftig mit 20 Euro geahndet werden, ebenso das Fahren ohne Licht. Angehoben wurden aber auch die Verwarngelder für PKWisten: wer einen Radweg zuparkt zahlt nun mindestens 20 Euro.

Der ADAC hat bereits im Vorfeld die Erhöhung von Strafen für Radfahrer als zu gering kritisiert und fordert strengere Kontrollen derselben.

In der mangelnden Verkehrsmoral und der meist nicht vorhandenen gegenseitigen Rücksichtnahme seiner Mitglieder scheint der Verband hingegen kein Problem zu sehen – das wundert uns jetzt nicht wirklich, oder?

Rappel

Guten Tag. Das bin ich und dies ist mein Weblog. Ich schreibe hier über das, was schön war. Oder immer noch schön ist. Zumeist jedenfalls. Wer mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, die Dinge freundlich zu diskutieren.

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