Vielen Bloggern stellt sich die Frage, ob sie ein selbst aufgenommenes Foto des Buchcovers des gerade gelesenen Buches veröffentlichen dürfen. Besonders interessant ist natürlich, ob dies auch ohne die Zustimmung des Urhebers rechtlich möglich ist.
Eine gute Frage – da auch ich hier gerne das eine oder andere Buch empfehle und durchaus schon mit dem Gedanken an die Verwendung eines solchen Fotos gedacht habe …
Ihr solltet dies allerdings – gerade auch mit Blick auf die gegenwärtig laufende Abmahnwelle – keinesfalls tun. Rechtsanwalt Christian Solmecke begründet ausführlich, warum von der Verwendung eines abfotografierten Buchcovers ohne vorliegende Zustimmung des Urhebers abzuraten ist.
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