Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz!

Diese Bitte um Unterstützung der Petition zum Schutze des Wolfes in Sachsen lag gestern in meinem Postfach. Ich habe eben unterzeichnet und gebe das Anliegen hiermit gerne weiter …
… dem Wolf droht die Aufnahme in das sächsische Jagdgesetz durch die Landesregierung:
Im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes hat der Jagdverband Sachsen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. In einem offenen Brief an den sächsischen Umweltminister haben die GRÜNE LIGA Sachsen und andere Naturschutzverbände des Freistaates dagegen protestiert, den Wolf auf die Liste der jagdbaren Tiere zu setzen. Mit dieser Neuregelung würde der Wolf zwar nicht sofort zum Abschuss freigegeben, die Verantwortung für die sächsischen Wolfsbestände würde dann aber aus der Zuständigkeit des Naturschutzes in die Zuständigkeit der Jäger übergehen. Im schlimmsten Fall würden dann Naturschutzinteressen und Jagdinteressen gegeneinander abgewogen.
Auch andere Vereine und zahlreiche Bürger haben sich bei verschiedenen Gelegenheiten gegen die Aufnahme des Wolfs und anderer streng geschützter Arten ins Jagdgesetz ausgesprochen und dieses Vorhaben als einen Schritt in die falsche Richtung gewertet. Der jetzige Schutzstatus des Wolfs ist klar und eindeutig. Eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz hätte lediglich Rechtsunsicherheit, Kompetenzgerangel und damit unnötige Konflikte und eine Bürokratisierung des Artenschutzes zur Folge. Zudem ist die sächsische Wolfspopulation mit ihrer derzeitigen Größe von dem seitens der EU geforderten guten Erhaltungszustand noch weit entfernt.
Die Naturschutzverbände fordern, streng geschützte Tiere wie den Wolf, die in keinem Fall gejagt werden dürfen, allein dem Naturschutzrecht zu unterstellen und nur jagdbare Tiere in das Jagdrecht aufzunehmen. Die geplante Gesetzesnovellierung bietet die Chance dafür und wird daher von den Verbänden begrüßt. Nach ihrer Meinung ist es an der Zeit, die Ziele der Jagd und die Konsequenzen für die Regelung der Jagdpraxis auf den Prüfstand zu stellen; das betrifft unter anderem die Liste der jagdbaren Tierarten. Bislang fehlen klare Kriterien für die Aufnahme oder das Entlassen von Arten aus dieser Liste und sie enthält immer noch Arten, die nach Meinung der Verbände hier nichts zu suchen haben, da sie geschützt sind und für sie ganzjährige Schonzeiten gelten.
Die Mitwirkung der Jägerschaft am Schutz des Wolfs wird von den Verbänden ausdrücklich gewünscht, zumal der Landesjagdverband Sachsen den Status eines anerkannten Naturschutzvereins hat und daher verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz des Wolfs aktiv zu unterstützen. Der Managementplan des sächsischen Umweltministeriums für den Wolf bietet dafür eine gute und völlig ausreichende Grundlage. Der Freistaat Sachsen hat mit diesem Wolfsmanagementplan eine bundesweite Vorbildfunktion im Wolfschutz übernommen, der er auch mit einem zeitgemäßen Jagdgesetz entsprechen sollte.
Bitte unterstützen Sie uns mit der Unterzeichnung einer Petition in der Forderung, den Wolf nicht in das Jagdrecht aufzunehmen:
http://www.grueneliga-sachsen.de/petitionen/der-wolf-in-sachsen
Tragen Sie mit Ihrer Unterschrift dazu bei, dass der Wolf weiterhin eine sichere Heimat in unserem Land hat und nicht bejagt wird …
Wir danken Ihnen, dass Sie sich mit uns für eine Zukunft des Wolfs in Sachsen einsetzten.
Mit freundlichen Grüßen
GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Unterstützer werden viele gebraucht, also bitte weitersagen …
Foto © Bernard Landgraf
