Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bundesregierung muss nachbessern, alle bis dato gespeicherten Daten sollen “unverzüglich” gelöscht werden.
Als einem von 35000 Menschen, die gegen das Gesetz geklagt haben, ist es mir eine Freude, diesen kleinen Erfolg hier notieren zu können. Was dem nun folgt – seitens der Politiker, die nun (von Beginn an wohl wissend um die Nichtverfassungskonformität ihres Entwurfes) die kommende Neuregelung voran treiben werden, bleibt abzuwarten.
Bei aller Euphorie ist daher eine gesunde Portion Skepsis angebracht und das Gebot der Stunde. Anbei ein paar weiterführende, kritische und überaus lesenswerte Verweise zum Thema:
- Vorratsdatenspeicherung: Kein Sieg für die Bürgerrechte (Internet-Law)
- Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden (Malte Welding)
- Gruslige Aussichten (Süddeutsche)!
- Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil (netzpolitik.org)
Das Thema ist also längst nicht abgeschlossen, der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht weiter in die Verlängerung. (n.o)
02/03/2010 @ 18:07
in ordnung so! hoffen wir auf weiteren erfolg – ich habs auch mit wohlwollen vernommen!
03/03/2010 @ 18:17
natürlich – die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. schauen wir mal, was diesbezüglich kommt – bei uns und in Europa überhaupt …