Mit Freude registrieren wir die regelmäßig auftretenden Streiche der EU-Kommission in Sachen Regulierungswahn – so etwa die klar definierten Krümmungsgrade von Bananen oder Salatgurken. Was der mensch bis dato nur vermutete: auch der Spargel – stetig gelobtes Edelgemüse und oft bemühtes Phallussymbol – unterliegt den strengen Richtlinien der Brüsseler Regulierungswut.

… der Spargel muss zum Beispiel nach Länge, Durchmesser und Güte in verschiedene Handelsklassen sortiert werden. Eine Stange darf nicht länger als 22 Zentimeter sein. Bei der ersten Sorte ist sie 16 bis 26 Millimeter dick, bei der zweiten Sorte 12 bis 16 Millimeter. Auch die erlaubte Krümmung ist genau festgelegt.

Jedoch – man höre und staune – die Liberalisierung der gestrengen Vorschriften ist in Sicht: ab dem 1. Juli ist der Spargel von den Normen befreit, Länge und Dicke der Stangen sind somit egal.

Um den Markt von unnötigen Vorschriften zu befreien, hatte die EU die Vorgaben für 26 Obst- und Gemüsesorten abgeschafft.

Damit ist der Spargel also nach der Salatgurke das zweite “befreite” Gemüse …

Inwieweit dies einen Einfluss auf die Qualität des auch von uns geschätzten Gemüses (mit zerlassener Butter, ohne die unsägliche Sauce Hollandaise) hat bleibt abzuwarten …

Verweis zum Thema: Augen auf beim Spargelkauf.