BVG-Urteil
Steht ja schon überall – habe es allerdings eben erst erfahren und möchte es hier auch erwähnen…
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern nur unter strengen Auflagen erlaubt. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter dürfen Computer von Verdächtigen nur dann mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter” wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. >>
Telepolis bringt die Sache noch etwas besser auf den Punkt: Schlechte Karten für “Bundestrojaner”.
Man höre und staune – solcherart Entscheidung hätte ich in der Sache nicht erwartet. Ob dieser Rechtsspruch unserem Herrn Polizeiminister wirklich so gefällt darf bezweifelt werden. Aber das muß es ja auch nicht. Recht so!
