Urteil

Mit dem am Freitag ergangenen Urteil des BGH wurden einmal mehr die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach dürfen nun nicht nur Kinderwagen und Rollstühle im Treppenhaus stehen – sondern – mensch höre und staune – ab heute gilt auch:

zur üblichen Benutzung von Gemeinschaftsflächen gehört auch, dass Kinder im Hof spielen dürfen.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

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