Urteil
Mit dem am Freitag ergangenen Urteil des BGH wurden einmal mehr die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach dürfen nun nicht nur Kinderwagen und Rollstühle im Treppenhaus stehen – sondern – mensch höre und staune – ab heute gilt auch:
zur üblichen Benutzung von Gemeinschaftsflächen gehört auch, dass Kinder im Hof spielen dürfen.
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

rappel Januar 13, 2007 Kunterbunt